Öffentliche und kostenlose
Beratung als Sachverständiger bei Telefonaktionen "Pfusch
am Bau" der Zeitungen "Die Welt" und "Berliner
Morgenpost". Private Beratungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
Privatgutachten werden üblicherweise nach Zeitaufwand des
Sachverständigen vergütet. Dieser Aufwand wird vor Auftragserteilung
vertraglich vereinbart. Der Stundenlohnsatz liegt bei 90 €,
kann sich je nach Schwierigkeit des Gutachtens jedoch auch erhöhen.
Sind zur Begutachtung Hilfsarbeiten (Bauteilöffnungen, Ausschachtungen)
oder Laboruntersuchungen notwendig, werden diese wie auch andere
Nebenkosten zusätzlich berechnet.
Gerichtsgutachten werden seit 01. Juli 2004 nach JVEG (Justizvergütungs-
und Entschädigungsgesetz) vergütet. Nebenkosten, Hilfsarbeiten
und Laborkosten werden auch bei Gerichtsgutachten zusätzlich
berechnet.
Bei Gutachten wird zusätzlich der volle gesetzliche Mehrwertsteuersatz
fällig.
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