Gutachten

 
       


Feuchteschaden


Putzriss in Außenwand


Telefonaktion "Pfusch am Bau"
Quelle: "DIE WELT", 08.05.2004

  Privatgutachten

Das Privatgutachten hat den Zweck, eine "technischen Erscheinung" zu klären. Es dient einem privaten Auftraggeber (Bauherr, Versicherung, Rechtsanwalt) als sehr wichtige Orientierung, wenn es darum geht, ein Problem zu lösen. So kann im Falle eines Mangels oder eines Schadens das Privatgutachten die Spur zur Verantwortlichkeit weisen. Der Bauherr wird sich anhand des Privatgutachtens überlegen, ob er weitere Schritte einleiten will, und wenn ja, gegen wen oder was.

     
  Gerichtsgutachten Das Gerichtsgutachten ist ein klassisches Streitgutachten, welches durch das Gericht in Auftrag gegeben wird. Das Gutachten behandelt grundsätzlich nur die Beweisfrage aus fachlicher Sicht, trifft aber niemals rechtliche Entscheidungen
     
  Sachgebiete

Privat- und Gerichtsgutachten werden von mir zu folgenden Sachgebieten für Schäden an Gebäuden erstattet:

  • Abdichtung und Feuchtigkeit
  • Thermische Bauphysik (Energie- und Wärmeschutz)
  • Allgemeine Bauschäden einfacher Art
  • Treppen und Treppenhäuser
     
  Beratung, Honorierung

Öffentliche und kostenlose Beratung als Sachverständiger bei Telefonaktionen "Pfusch am Bau" der Zeitungen "Die Welt" und "Berliner Morgenpost". Private Beratungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

Privatgutachten werden üblicherweise nach Zeitaufwand des Sachverständigen vergütet. Dieser Aufwand wird vor Auftragserteilung vertraglich vereinbart. Der Stundenlohnsatz liegt bei 90 €, kann sich je nach Schwierigkeit des Gutachtens jedoch auch erhöhen. Sind zur Begutachtung Hilfsarbeiten (Bauteilöffnungen, Ausschachtungen) oder Laboruntersuchungen notwendig, werden diese wie auch andere Nebenkosten zusätzlich berechnet.

Gerichtsgutachten werden seit 01. Juli 2004 nach JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) vergütet. Nebenkosten, Hilfsarbeiten und Laborkosten werden auch bei Gerichtsgutachten zusätzlich berechnet.

Bei Gutachten wird zusätzlich der volle gesetzliche Mehrwertsteuersatz fällig.